In Übereinstimmung mit den Eindämmungsmassnahmen, die von der italienischen Regierung angesichts der Ansteckungsgefahr durch Covid19 beschlossen wurden, hat unser Unternehmen unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Regierung in einem
Gemeinsamen Regulierungsprotokoll zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid - 19 im Bereich der Personenbeförderung - Phase 2 - Mai 2020;
eine Reihe von Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Gesundheit des Bordpersonals und der beförderten Passagiere eingeführt. Diese Maßnahmen werden durch eine Reihe gezielter Aktivitäten und mittels Bereitstellung von PSA-Material umgesetzt, die an Bord der Schiffe verteilt werden.
Die Präventiv- und Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Covid19-Infektion orientieren sich an den besonderen Bestimmungen, die durch die zuständigen Institutionen in Übereinstimmung mit der Entwicklung des epidemiologischen Verlaufs getroffen werden.
Aus diesem Grund werden für die Desinfektion unserer Schiffe neue professionelle Sprühgeräte eingesetzt: die tragbare elektrostatische Profi-Sprühpistole Cordless und das elektrostatische Rucksackspray.
Das enthaltene Desinfektionsmittel eignet sich zur Reinigung von Möbeln, Griffen, Türen, Geräten und Oberflächen in öffentlichen Bereichen und Gemeinschaftseinrichtungen im Allgemeinen
Wer in Sardinien ankommt, muss sich mit diesem Formular auf der Website der Region registrieren.
Alle Passagiere, die nach Korsika reisen, müssen die Selbstbescheinigung ausfüllen, in der das Nichtvorhandensein von Symptomen einer COVID-19-Infektion erklärt wird.Zusätzlich und auf Anweisung des italienischen Gesundheitsministeriums müssen Passagiere, die von Bastia aus in Richtung Genua abreisen, dieses Anmeldeformular ausfüllen und an der Rezeption des Schiffes abgeben, wo es 14 Tage lang aufbewahrt wird.
Wer nach Sizilien reist, kann die App "Sicilia SiCura" herunterladen, die entwickelt wurde, um den Tourismus während der Phase 3 des Kampfes gegen Covid-19 zu regeln. Die Registrierung ist freiwillig.
Prozedur Zutritt-Transit-Verlassen mit vorbestimmten Zeitrahmen
Kontaktbeschränkung mit Drittlieferanten.
Personal, das für die Annahme und/oder Lagerung von Gütern verantwortlich ist, muss einen Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern einhalten und einen Gesichtsschutz sowie Einweghandschuhe tragen. (Essenslieferanten und Zimmerpersonal für die Lieferung von Wäsche).
Die Drittfirmen erklären gemäß ihren Betriebsverfahren, vor Beginn der Arbeitsschicht ihres Personals Messungen der Körpertemperatur durchzuführen sowie Einwegmasken und -handschuhe, Einwegoveralls, -kittel und -brillen zur Verfügung zu stellen. Außerdem haben sie dafür gesorgt, dass alle Präventivmaßnahmen ergriffen und umgesetzt wurden, die sowohl für externe Dienstleister als auch für die Tätigkeit innerhalb ihrer Unternehmen vorgesehen sind.
Insbesondere die Wäschereien haben Waschzyklen in voller Übereinstimmung mit den technischen Normen eingeführt, die darauf abzielen, ein hohes Hygieneniveau und eine konsequente Beseitigung der Kontamination durch die Verwendung von zertifizierten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln mit hoher Leistung und bakterizider, viruzider und fungizider Wirkung zu gewährleisten. Diese Produkte garantieren während des Waschprozesses die perfekte Hygiene der Wäsche, gefolgt von einer thermischen Behandlung mit Temperaturen zwischen 180° und 200° C und einer Biokontaminationskontrolle in jeder Phase des Waschprozesses.
Zyklen, die alle Phasen des Prozesses betreffen: von der Abholung der schmutzigen Artikel bis zur Auslieferung der Textilien.