Innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum, an dem die Dienstleistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden sollen, kann der Fahrgast eine Beschwerde durch Ausfüllen des folgenden Formulars oder durch Senden als Einschreiben an die folgende Adresse einreichen: Moby S.p.A. Via Larga 26 Milano 20122 mit dem Papierformular. Laden Sie das Formular herunter. Die endgültige Antwort auf die Beschwerde wird innerhalb von 60 Tagen nach Eingang erteilt.
Wir weisen darauf hin, dass bei Hin- und Rückfahrttickets zwei separate Anfragen gestellt werden müssen.
Personalausweis des Beschwerdeführers
Hinzufügen der Ausweiskopie eines weiteren Passagiers
Wenn die Beschwerde von einer anderen Person eingereicht wird, legen Sie bitte die Vollmacht bei.
Bitte fügen Sie unten weitere Materialien ein, die Sie Ihrer Beschwerde beifügen möchten.
Wir informieren unsere Kunden, dass erst nach Einreichung einer Reklamation an Moby S.p.A. - Largo Augusto 8, 20122 Milano und erst ab 60 Tage nach dieser Einreichung (für Abfahrten ab italienischer Häfen oder Ankünfte in Italien aus Häfen außerhalb der EU) die Möglichkeit besteht, sich an die Transportregulierungsbehörde im Sinne der EU Verordnung 1177/2010 im Bezug auf die Passagierrechte im Binnen- und Seeschifffahrtsverkehr zu wenden. Dies kann über das spezielle Telematiksystem (SiTe) auf der Webseite der Behörde, oder mit dem Formular, welches per Einschreiben an die Adresse Via Nizza n. 230, 10126 – Torino, Italien zu senden ist, oder auch per E-Mail an eine der folgenden E-Mail - Adressen erfolgen:• pec@pec.autorita-trasporti.it• art@autorita-trasporti.itWeitere Informationen erhalten Sie im Internet auf www.autorita-trasporti.it
Wir informieren Sie darüber, dass Sie zur Beilegung von Streitigkeiten mit MOBY in Bezug auf Tickets oder andere Dienstleistungen, die Sie als Verbraucher erworben haben, die von der Europäischen Kommission verwaltete Plattform ODR (Plattform zur Online-Streitbeilegung) nutzen können. Diese Plattform ist hier verfügbar.
Erhält der Fahrgast nicht innerhalb der oben genannten Frist eine Antwort auf die Beschwerde, kann er das Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten nutzen und eine Beschwerde in zweiter Instanz bei der Verkehrsregulierungsbehörde einreichen.
Im Falle einer verspäteten Antwort des Transportunternehmens auf die Reklamation hat der Passagier Anspruch auf eine automatische Entschädigung gemäß Ziffer 5 des Beschlusses Nr. 83/2019 der Transportregulierungsbehörde, der unter folgendem Link verfügbar ist: https://www.autorita-trasporti.it/wp-content/uploads/2019/07/All.-A-delibera-n.-83_2019.pdf