COVID-19 Green Pass für Schiffsreisen
Ab jetzt ist das Reisen noch sicherer.
Tragen Sie Ihren Green Pass immer bei sich!
Der Zugang zu und die Benutzung von Seeverkehrsmitteln ist in Bezug auf COVID-19 den Personen gestattet, die geimpft oder genesen sind oder ein negatives Testergebnis vorweisen (Antigen-Schnelltests innerhalb von 48 Stunden oder PCR-Molekulartest innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt), also somit die Anforderungen des einfachen Covid19 Green Pass erfüllen.
Ab 1. April 2022 entfällt die Notwendigkeit des Covid19 Green Pass für die Nutzung des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs, so dass für Reisen zur und ab der Insel Elba kein Impfnachweis, Genesung oder negatives Testergebnis mehr nachzuweisen ist.
NUR für Reisende mit ständigem Wohnsitz außerhalb Italiens gilt aktuell:
Sind Sie innerhalb der letzten 6 Monate doppelt geimpft bzw. genesen, ist Ihr digitales oder gedrucktes Impfzertifikat mit QR-Code für die Einschiffung ausreichend.
Sind tag-genau mehr als 6 Monate vergangen, dann gilt:
Reisende mit ständigem Wohnsitz außerhalb Italiens, die im Besitz einer Covid19-Genesungsbescheinigung oder einer Impfung mit einem in Italien anerkannten Impfstoff sind (aktuell Pfizer, Moderna, AstraZeneca et Johnson & Johnson, Novavax), haben, auch wenn seit dem ersten Impfzyklus (2 Impfungen) oder der Genesung mehr als sechs Monate vergangen sind, Zugang zu Dienstleistungen und Aktivitäten, für die in Italien der einfache oder erweiterte Green Pass vorgeschrieben ist, vorbehaltlich eines antigenen Schnelltests innerhalb von 48 Stunden oder eines PCR-Molekulartest innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt. Der Test ist nicht erforderlich, wenn die Genesung nach Abschluss des ersten Impfzyklus (2 Impfungen) erfolgte.
Bei Impfungen mit nicht anerkannten Impfstoffen ist der Zutritt AUSSCHLIESSLICH und in jedem Fall nach Durchführung eines antigenen Schnelltests innerhalb von 48 Stunden oder eines PCR-Molekulartest innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt erlaubt, unabhängig vom Zeitpunkt der Impfung/Genesung.
Gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 221 vom 24. Dezember 2021 müssen FFP2-Masken bei Reisen in allen regionalen und interregionalen Verkehrsmitteln getragen werden.
Alle Informationen und FAQs finden Sie auf der offiziellen Website der italienischen Regierung https://www.dgc.gov.it/web/ und hier: https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/eu-digital-covid-certificate_de
Was wird beim italienischen Green Pass Covid19 verlangt?
Bitte informieren Sie sich hier: https://www.dgc.gov.it/web/
Sicher reisen!
Wann muss die Erfüllung der Anforderungen des Green Pass Covid19 auf dem Schiff nachgewiesen werden?
Halten Sie Ihr negatives Testergebnis, den Genesenennachweis oder Ihr Impfzertifikat in digitaler oder Papierform zusammen mit Ihrem Fährticket und einem gültigen Ausweisdokument bei der Einschiffung bereit.
Reisen Sie sicher!
Alle Informationen und FAQs finden Sie auf der offiziellen Website der italienischen Regierung https://www.dgc.gov.it/web/ und hier: https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/eu-digital-covid-certificate_de