Eingeschränkte Mobilität

Alle nützlichen Informationen für Personen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität

HILFESTELLUNG FÜR PERSONEN MIT BEHINDERUNGEN UND FÜR PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT

Die EU-Verordnung Nr. 1177/2010 bestimmt die Rechte von Personen mit Behinderungen oder von Personen mit eingeschränkter Mobilität (PMR), um unter den gleichen Bedingungen wie alle anderen Fahrgäste befördert zu werden.
Wenn das Ticket online gekauft wird, muss die PMR beim Ausfüllen der PASSAGIERLISTE das Feld "Hilfe wird benötigt" markieren.
Wird das Ticket über das Call-Center oder ein Reisebüro gekauft, muss der Unterstützungsbedarf direkt dem Mitarbeiter oder dem Reisebüro mitgeteilt werden.
Weitere Informationen hinsichtlich zu beachtender Prozeduren finden Sie in den den folgenden Links:

Verordnung Nr. 1177/2010 (pdf)
Moby Allgemeine Bestimmungen 17
Tirrenia Allgemeine Bestimmungen 23