Die EU-Verordnung Nr. 1177/2010 regelt die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und sieht Informationspflichten sowie spezielle Rechte im Fall von Verspätungen, Absagen und Änderungen der Reiseroute vor. Der vollständige Text der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 sowie weitere Informationen zu den Fahrgastrechten finden Sie in den folgenden Links:
Um gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 etwaige Kostenerstattungsansprüche (z. B. für Hotels, Abendessen usw.) prüfen zu können, ist es erforderlich, dem Beförderer die entsprechenden Belege für die entstandenen Kosten vorzulegen.