Information und Beratung für Passagiere

Wichtige Details für alle Passagiere

Sie möchten mit einer unserer Fähren reisen?

Überprüfen Sie, dass Sie alle notwendigen Unterlagen dabei haben.
Das Ticket allein genügt nicht! Sie müssen auch die Allgemeinen Beförderungsbedingungen mitführen.
Sie können den Barcode des Tickets für Ihre Reise auch direkt über Ihr Smartphone/Tablet vorzeigen.

In Übereinstimmung mit den Verordnungen zum Thema Sicherheit und dem allgemeinen Rundschreiben Serie n. 106 des Ministeriums für Infrastruktur und Transport im Bereich der Sicherheit der Schifffahrt muss der Kunde bei der Einschiffung neben dem Ticket auch einen gültigen Identitätsnachweis für alle Passagiere vorlegen, auch für MINDERJÄHRIGE. Der fehlende Identitätsnachweis führt zur Verweigerung der Einschiffung.

Passagiere unter 14 Jahren müssen von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten begleitet werden. 
Sie müssen stets von Eltern oder verantwortlichen Erwachsenen beaufsichtigt werden und dürfen nicht selbstständig auf dem Schiff reisen. Der Beförderer haftet unter keinen Umständen für Schäden, die Minderjährige durch Verstöße gegen diese Bestimmungen erleiden.

Die minderjährigen Passagiere zwischen 14 und 18 Jahren können eigenständig reisen, sofern sie eine schriftliche Genehmigung der erziehungsberechtigten Person vorlegen, die den Beförderer jeglicher Haftung befreit.

Wenn ein Kind unter der Obhut anderer Personen als seiner Eltern reist, muss dem Beförderer eine Haftungsfreistellungserklärung vorgelegt werden. In dieser Erklärung müssen die Eltern oder die Person, die die elterliche Sorge ausübt, die Person angeben, die mit dem Sorgerecht für das Kind betraut ist und die in allen rechtlichen Belangen haftet. Dieser Erklärung muss eine Kopie eines gültigen Ausweises für jeden Erklärenden beigefügt werden.

Es liegt in der Verantwortung des Gastes, sich zu vergewissern, dass er über alle vom Bestimmungsland geforderten Dokumente verfügt. Der Beförderer haftet nicht, wenn diese Unterlagen für die Behörden des Bestimmungshafens unzureichend sind.

Reist das Kind mit nur einem Elternteil, so ist eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils oder Erziehungsberechtigten erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass für Überfahrten ab Italien nach Korsika und zurück generell ein gültiges Dokument für Auslandsreisen notwendig ist.